Sie können sich auf uns verlassen
Sie können sich vorübergehend nicht selbst um Ihren Haushalt kümmern?
Nach Sozialgesetzbuch steht Ihnen eine Haushaltshilfe nach folgenden Ereignissen zu:
Hierzu benötigen Sie eine Verordnung nach §38 Abs. 1 und 2 SGB V oder § 24 h SGB V des zu behandelnden Arztes oder des Krankenhauses.
Wir beraten Sie gerne dazu.
Wir bringen Sie sicher an Ihr Ziel. Rufen Sie uns an 0172 - 7192360.
Wir bringen Sie zu Ihren medizinisch wichtigen Terminen.
Sie möchten lieber selbst einkaufen? Kein Problem, wir fahren Sie.
Gerne fahren wir Sie zu Ihrer gewünschten Lokation.
Mit uns können Sie bequem zu einer Feier oder zu Verwandten oder Freunden fahren.
Sie können Gutscheine für Helferstunden in beliebiger Höhe verschenken. Die gewünschte Dienstleistung kann die Person nach ihrem Bedarf selbst wählen.
Wir besprechen Ihre Wünsche und machen Ihnen ein Angebot. Entweder Sie bezahlen privat oder wir können über die Krankenkasse entsprechend des Pflegegrades abrechnen. Wir sind nach §45a SGB XI anerkannt.
Wir sind im Umkreis von ca. 25 km um Oberhausen-Rheinhausen tätig.
©Copyright. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.